Der wirtschaftliche Verein

1930er.4

Eine gute Zusammenfassung und Bewertung des eigentlich rechtlich möglichen „wirtschaftlichen Vereins“ durch den Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) gibt der folgende Artikel. Der Verein zur Förderung solidarischer Ökonomie bietet einige Ideen dazu, wie gemeinschaftliches Arbeiten ohne Hierarchien praktisch funktionieren kann. Die Wahl der Rechtsform ist problematisch, weil Genossenschaften grundsätzlich Formkaufmann, im Gegensatz zur Stellung des wirtschaftlichen Vereins. Der ZdK führt dazu aus:

„Der Verein ist nicht Formkaufmann, also wird er nicht von vornherein Zwangsmitglied und Zwangsbeitragszahler der Industrie-
und Handelskammer, wie dies bei jeder Genossenschaft der Fall ist. Auch unterliegt er nicht, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen, dem Anschlusszwang an einen genossenschaftlichen Prüfverband und damit der dortigen Beitragspflicht. Und schließlich kann der wirtschaftliche Verein wie auch der Idealverein (e.V.) seine Kassenprüfung und Revision in der Satzung selbst regeln und unterliegt nicht einer gesetzlich angeordneten Prüfung, die sich an dem Modell der Prüfung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften orientiert, und bei der Tagessätze zwischen 500 und 1.000 € berechnet werden, wie das bei Genossenschaften der Fall ist. (…) In Finnland kostet die Gründung einer Genossenschaft rund 100 €, während in Deutschland allein für die obligatorische Gründungsprüfung durch den Prüfungsverband zwischen 1.000 und 3.000 € hinzulegen sind, von den Notars- und Gerichtskosten ganz zu schweigen.“ (Quelle: siehe oben)

Die Dorfläden, Erzeugergemeinschaften, Schweinemastbetriebe und Betriebe im Bereich der Forstwirtschaft können allerdings sehr wohl – auch weiterhin – als „wirtschaftlicher Verein“ ausgründen. Allen anderen Interessenten wird – laut Artikel – eine derartige Gründung – trotz rechtlicher Möglichkeit – meist verwehrt. Die „Ausweichroute“ stellt eine Gründung als Idealverein dar. Wenn bspw. das Fraunhofer Institut mit ca. 1,5 Mrd Umsatz als Verein auftritt, läßt das eigene Schritte möglich und denkbar werden. Vor allem haftungsrechtliche Fragen bezüglich der Vereinsmitglieder werden zu überprüfen sein.

Wenn das Haftungsrisiko „gedeckelt“ werden kann – beispielsweise durch entsprechende Revisionsstellen inerhalb des Vereins oder freiwillige regelmässige Buchprüfung und Beratung wäre – dann wenn soziale und gemeinnützliche Arbeiten zu organisieren sind, ein eingetragener Veein als Idealverein wahrscheinlich eine gangbare Lösung.

Es ist zu überprüfen, inwieweit auch Verkauf des Betriebs oder Änderung der hierarchiefreien internen „Verfassung“ gegen Verwertungslogik geschützt werden kann. Eine sehr umfangreiche Analyse in Bezug auf Dorfläden biete Grumbach und Bösche in ihrem Buch „Wirtschaftliche Vereine„. Die dort gegebenen Informationen werden wir berücksichtigen. Vorläufiges Fazit: Wenn man nicht gerade in Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen einen Dorfladen aufmachen möchte, oder BauerIn / ForstbesitzerIn ist, wirds in Deutschland eisig bis schwierig, einen wirtschaftlichen Verein „aufzumachen“.

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